Der sogenannte „Mieterstrom“ spielt in der deutschen Energiewende eine zentrale Rolle – wobei es sich dabei um eine Form der dezentralen Energieversorgung handelt. Vereinfacht ausgedrückt: Indem Eigentümer und Vermieter eine PV-Anlage auf dem Dach der Immobilie installieren, können diese durch die dort generierte Energie ihre Mieter in derselben Immobilie eigenständig versorgen – den Strom also an diese verkaufen. Parallel dazu können Mieter, in Anbetracht der steigenden Energiepreise in Deutschland, so entlastet werden.
Funktionsweise und Umsetzung von Mieterstrom
Zunächst einmal müssen dafür natürlich die physischen Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss also ein Dach vorhanden sein, auf dem sich Photovoltaikanlagen installieren und zweitens wirtschaftlich betreiben lassen. Dahingehend müssen Eigentümer berücksichtigen, wie das Dach ausgerichtet ist und wie sich der mitunter auftretende Schattenwurf von umliegenden Immobilien auf die installierte PV-Anlage auswirkt. Dahingehend lohnt es sich, sich fachmännische Hilfe an die Seite zu holen. Experten können im ersten Schritt beurteilen, ob die PV-Anlage sinnvoll ist und sich zweitens, bei entsprechenden Dienstleistern, auch um die sachgerechte Installation dieser kümmern.
Sobald die PV-Anlage installiert ist, wird der Strom vorrangig den Mietern zur Verfügung gestellt – zu einem niedrigeren Preis als der Strombezug aus dem öffentlichen Netz kosten würde. Für den Betrieb und die Instandhaltung ist währenddessen der Eigentümer beziehungsweise Vermieter verantwortlich, die Mieter sind in dieser Konstellation lediglich die Nutznießer der Anlage – wobei natürlich auch Eigentümern dadurch Vorteile entstehen. Sofern die Mieter in der Immobilie den generierten Strom nicht komplett verbrauchen, können Eigentümer diesen in das öffentliche Netz einspeisen und erhalten die dafür aktuell geltende Vergütung.
Übrigens: Vermieter dürfen Mietern nicht vorschreiben den Mieterstrom zu nutzen. Die Mieter sind weiterhin frei in der Wahl ihrer Stromversorgung. Sie können den generierten Mieterstrom also auch ablehnen.
Vorteile von Mieterstrom
Aus Sicht der Mieter entstehen gewichtige Vorteile. Wenn sie Mieterstrom aus der PV-Anlage der Immobilie beziehen, entfallen für diese die nachfolgenden Kosten:
- Netzentgelte
- Stromsteuer
- Umlagen
Speziell die EEG-Umlage entfällt aber nicht. Des Weiteren ist in der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen, dass durch die gesonderten Stromzähler und die separate Abrechnung umlagefähige Mehrkosten entstehen. Der Gesetzgeber gleicht die zu erwartenden Mehrkosten aus, indem er Fördermöglichkeiten für Mieterstrom anbietet. Damit soll sichergestellt sein, dass der Mieterstrom immer günstiger als der Strom aus dem öffentlichen Netz bleibt – was essenziell ist, damit Eigentümer sich wiederum für die Anschaffung einer PV-Anlage entscheiden.
Für Eigentümer und Vermieter entstehen natürlich ebenso Vorteile, auch abseits der Möglichkeit ihren Mietern günstigeren Strom anbieten zu können. Eigentümer können sich damit proaktiv an der Energiewende beteiligen und den CO2-Fußabdruck der eigenen Immobilie reduzieren. Des Weiteren ist eine PV-Anlage auf dem Dach hinsichtlich der Wertentwicklung der Immobilie positiv zu beurteilen. Gleichermaßen wird die Immobilie aus Sicht von Mietern attraktiver. Das wiederum könnte Leerstände reduzieren oder beispielsweise die Möglichkeit ebnen, den angesetzten Mietpreis zu steigern. Die konkreten Effekte auf die Mietrentabilität sind unter anderem vom regionalen Preisgefüge, eventuell geltender gesetzlicher Vorgaben und der Angebots- und Nachfragesituation des Mietermarkts abhängig.
Förderung von Mieterstrom – über den Mieterstromzuschlag
Die gesetzlichen Regelungen für Mieterstrom existieren seit dem Jahr 2017. Festgehalten sind sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG). Sinn des Mieterstroms und der gesetzlichen Regelung ist es, auch Mietern indirekt die Möglichkeit zu geben sich an der Energiewende zu beteiligen und zugleich vom günstigen Solarstrom zu profitieren. Dabei sind die Mieter aber natürlich auf die Umsetzung durch den Eigentümer und Vermieter angewiesen.
Die essenzielle Säule zur Förderung dieses Konzepts ist der Mieterstromzuschlag. Der Eigentümer und Betreiber der PV-Anlage hat die Möglichkeit den Mieterstromzuschlag beim Netzbetreiber einzufordern. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Anlage darf nicht mehr als 100 Kilowatt Solarstrom generieren
- die Anlage muss sich auf dem oder im Gebäude befinden
- es darf keine Durchleitung durch das allgemeine Versorgungsnetz erfolgen
- der Strom muss an die Mieter geliefert werden
Mit der Anpassung vom EEG 2021 stellten sich zudem einige Veränderungen ein. So haben Eigentümer nun die Möglichkeit, den generierten Solarstrom in das gesamte Quartier zu liefern. Als „Quartier“ versteht der Gesetzgeber benachbarte Wohnimmobilien. Der Zuschlag ist also nicht mehr auf die spezifische Immobilie beschränkt, auf dessen Dach die PV-Anlage steht. Außerdem wird der Mieterstromzuschlag nun unabhängig von der normalen Einspeisevergütung errechnet, was zu einer verbesserten Rentabilität der Anlage führt.
Abseits der Förderung durch die generierte Energie sollten Eigentümer sich auch frühzeitig über etwaige kommunale Fördermittel informieren, ebenso wie beispielsweise über zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse durch die KfW oder das BAFA. Die Fachleute, die sich um die Konzeption und Installation der Anlage sorgen, können im Regelfall auch beratend tätig sein und beispielsweise über überregionale und regionale Fördermöglichkeiten informieren. Zu beachten ist hierbei, dass Fördermittel für gewöhnlich vor der Beauftragung und Umsetzung zu beantragen sind.